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Rückvergütungen

Sie haben gute Chancen, bei Ihrer Weiterbildung unterstützt zu werden! Wir informieren Sie individuell!

Rückvergütungen / Weiterbildungsleistungen

Beiträge der Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse (MAEK) und der Zentralen Paritätischen Berufskommission (ZPK) können gemäss jeweiligem Reglement eingefordert werden. Antragsformulare können bei der Höheren Fachschule Bürgenstock bezogen werden.

MAEK

Die MAEK ist eine Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Anteile von Kurskosten zurück, wenn sich Unternehmer oder Mitarbeiter gemäss Förderprogramm weiterbilden. So unterstützt die MAEK die Weiterbildung der Unternehmer und Mitarbeiter. Die MAEK unterstützt überdies innovative Projekte der Bildungsentwicklung im Schreinergewerbe. Voraussetzung für den Anspruch auf Weiterbildungsleistungen ist die MAEK-Mitgliedschaft des Arbeitgebers.

Gefördert werden Thematiken mit Entwicklungspotenzial. Dazu gehören z.B.:

  • Marketing (Marktbearbeitung, Verkauf, Werbung, PR usw.)
  • Unternehmensführung und Betriebswirtschaft
  • Gestaltung
  • C-Technologien
  • Unternehmerpersönlichkeit (menschliche Weiterentwicklung, Bewältigung extremer Stresssituationen,  Nachfolgeplanung usw.)
     

ZPK

Die Zentrale Paritätische Berufskommission regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Leistungen der ZPK können Schreiner geltend machen, die den jährlichen Vollzugs- und Weiterbildungsbeitrag bezahlen und somit im Besitz einer gültigen Berufskarte sind. Arbeitnehmer mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütungsleistung.

Vorgehen: Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie von der Kursleitung oder beim Sekretariat der Höheren Fachschule Bürgenstock.

Holzbau Schweiz

Die Bürgenstock-Veranstaltungen werden teilweise auch von Holzbau Schweiz unterstützt, bitte Rückvergütungen individuell unter www.berufsfoerderung.ch abklären.

FSV

Teilnehmende, die sich an der Höheren Fachschule Bürgenstock für Lehrgänge einschreiben, die zu einem eidg. bzw. einem eidg. anerkannten Diplom-Abschluss führen, werden von den meisten Kantonen mit Beitragssubventionen gemäss der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) unterstützt.

Stipendien und Darlehen

Über die Ausrichtung von staatlichen Ausbildungsbeiträgen informieren die staatlichen Stellen (Stipendienamt usw.) der Wohnortskantone.

Aktuelle Seminare / Ausbildungen
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