Unsere Lehrgänge werden nebst MAEK und ZPK auch durch die öffentliche Hand unterstützt.
Kantonale Beitragssubventionen
Teilnehmende, die sich an der Höheren Fachschule Bürgenstock für Lehrgänge einschreiben, die zu einem eidg. bzw. einem eidg. anerkannten Diplom-Abschluss führen, werden von den meisten Kanto-nen mit Beitragssubventionen gemäss der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 unterstützt.
Unterstützte Lehrgänge
- Dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei
- Werkmeister mit eidg. Berufsprüfung
- Schreinermeister mit eidg. Höherer Fachprüfung
Folgende Kantone haben ihre Unterstützung zugesagt
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL*, GR, JU**, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH sowie FL
* Nach individueller Kostengutsprache durch die zuständige kantonale Stelle werden die Beiträge in der Regel ausgerichtet.
** Nur «Dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei»
Stand September 2011
Modalitäten
- Die kantonalen Beitragssubventionen können nur für Teilnehmende in Lehrgängen geltend gemacht werden. Besucher von Einzelmodulen werden in aller Regel nicht subventioniert.
- Die kantonalen Beitragssubventionen werden vollumfänglich mit den Lehrgangspreisen verrechnet. Wer keinen Subventionsanspruch geltend machen kann, hat um den ausbleibenden FSV-Beitrag erhöhte Modulpreise zu entrichten.
- Die Abklärung der Subventionsberechtigung und die Geltendmachung der Subventionsansprüche erfolgt gemäss dem von den Kantonen vorgegebenen Verfahren.
- Wer seinen Subventionsanspruch geltend machen will, hat die verlangten Dokumente («Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons», Wohnsitzbestätigung) korrekt und vollständig sowie termingerecht einzureichen.
- Die Leistungen von MAEK und ZPK können auch bei subventionierten Lehrgangskosten geltend gemacht werden.
FSV-Personalienblätter
Das Datum «Ausbildungsbeginn» ist – sofern nicht brieflich mitgeteilt – bei der Höheren Fachschule Bürgenstock individuell anzufragen. Beachten Sie bitte, dass das FSV-Personalienblatt nur dann als korrekt ausgefüllt gilt, wenn es bezogen auf das Ihnen von der Höheren Fachschule Bürgenstock mitgeteilte Datum ausgefüllt wurde. Wir behalten uns vor, nicht korrekt ausgefüllte FSV-Personalienblätter zurückzuweisen.
Lehrgang «Dipl. Techniker HF Holztechnik, Schreinerei»
Lehrgang «Werkmeister mit eidg. Berufsprüfung»
Lehrgang «Schreinermeister mit eidg. Höherer Fachprüfung»



