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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns vor, nötigenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, gewöhnlich mit dem Erscheinen des Jahresprogramms für das Folgejahr. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der Höheren Fachschule Bürgenstock zur Anwendung.

Anmeldung / Preisbasis / Zahlungsbedingungen

Für die Anmeldungen zu den Kursen sind die Anmeldeformulare der Höheren Fachschule Bürgenstock zu benützen. Diese und nähere Informationen zu den einzelnen Kursen erhalten Sie bei der Höheren Fachschule Bürgenstock. Mit den Kursunterlagen wird die Teilnehmerliste versandt. Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn einbezahlt werden. Das Nichtbezahlen der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung. Die Kursplätze werden vorbehältlich rechtzeitiger Zahlung der Kursgebühr sowie spezifischer Aufnahmeverfahren in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dieser Anmeldung liegt die Preisbasis 2012 zugrunde, Preisänderungen ab 2013 bleiben vorbehalten. Umsätze im Bildungsbereich sind gemäss Art. 18 Ziffer 11 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Beratungsleistungen (betriebsspezifische Ausbildung bzw. Seminare, Coaching usw.) gelten hingegen als steuerbare Leistung und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Kantonale Beitragssubventionen

Die von der Höheren Fachschule Bürgenstock veröffentlichten Preise der Diplomausbildungen gelten für diejenigen Teilnehmenden, deren stipendienrechtlicher Wohnsitzkanton die Beitragssubventionen im Rahmen der Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) in vollem Umfang leistet. Vorbehalten sind Anpassungen von Kursgebühren – auch rückwirkende – in Zusammenhang mit der Beitragspraxis der Kantone bei der Entrichtung der Subventionszahlungen gemäss FSV. Massgeblich für das Verfahren ist das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons». Dieses muss termingerecht korrekt und vollständig ausgefüllt inklusive den verlangten Beilagen eingereicht werden. Werden diese Dokumente nicht oder nicht termingerecht eingereicht, werden höhere Kurskosten verrechnet.

Kursprogrammänderungen / Kursabsage

Die Kursinhalte sind stets auf Aktualität ausgerichtet. Aus sachlichen und organisatorischen Gründen behält sich die Höhere Fachschule Bürgenstock deshalb ohne Angabe weiterer Gründe Änderungen in den Unterrichtsprogrammen, den Unterrichtszeiten bzw. Unterrichtsorten sowie die Zusammenlegung von Klassen vor. Desgleichen behält sich die Höhere Fachschule Bürgenstock vor, andere als die im Jahresprogramm und / oder den Detailausschreibungen angegebenen Referenten zu verpflichten. Diese Referenten sind den aufgeführten gleichwertig. Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen behält sich die Höhere Fachschule Bürgenstock (auch kurzfristig) ausdrücklich die Nichtdurchführung von Kursen vor. In diesem Fall werden bereits einbezahlte Kursgelder zurückerstattet. Bei Unterbelegung eines Kurses behält sich die Höhere Fachschule Bürgenstock ebenso vor, den Kurs vorbehältlich des Einverständnisses der Teilnehmenden durchzuführen, und zwar entweder mit erhöhrter Kursgebühr oder reduzierter Kursdauer / Lektionenzahl.  Aus den genannten Vorbehalten können die Teilnehmenden der Höheren Fachschule Bürgenstock keine Kosten geltend machen.

Kursausschluss

Die HF Bürgenstock behält sich vor, Teilnehmende aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes und / oder in schwerwiegenden Fällen (wie Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzlicher Sachbeschädigung usw.) von einer Veranstaltung auszuschliessen. In letzteren Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.

Prüfungsreglement

Die Teilnehmenden erhalten bei Weiterbildungen mit Abschluss ein Prüfungsreglement. Dieses bildet einen integrierenden Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelt auch die verlangte Unterrichtspräsenz sowie die Rekursmöglichkeiten.

Unfallversicherung

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich gegen Unfall zu versichern. Teilnehmende, die in einem bei der SUVA versicherten Betrieb arbeiten oder gearbeitet haben, sind noch während 30 Tagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses automatisch versichert. Das Benutzen der Anlagen der Höheren Fachschule Bürgenstock erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenstäden kann die Höhere Fachschule Bürgenstock nicht haftbar gemacht werden. Die Höhere Fachschule Bürgenstock schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Verpflegung und Unterkunft

Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden von den Teilnehmenden getragen.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Annulliert oder verschiebt ein Teilnehmer nach erfolgter Zulassung und / oder Rechnungsstellung die Anmeldung, werden folgende Gebühren verrechnet:

Abmeldung von Veranstaltungen ausser Lehrgängen / Diplomausbildungen:

  • Abmeldung bzw. Verschiebung bis drei Wochen vor Kursbeginn: CHF 100.00;
  • Abmeldung bzw. Verschiebung weniger als drei Wochen vor Kursbeginn oder Fernbleiben vom Kurs: 100 % der Kursgebühr.
  • Annullation eines Projektarbeitsmoduls zwischen Eingabetermin und Themenbestätigung: CHF 100.00;
  • Annullation eines Projektarbeitsmoduls nach der Themenbestätigung bzw. Nichteinreichen der Projektarbeit bzw. Nichterscheinen an der Präsentation: 100 % der Kursgebühr.

Abmeldung von Lehrgängen / Diplomausbildungen:

  • Abmeldung bzw. Verschiebung bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn: CHF 100.00;
  • Abmeldung bzw. Verschiebung weniger als sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn oder Fernbleiben vom Lehrgang:  Fällig wird die erste Teilzahlung (Blockpreis) zuzüglich Ausstiegsgebühr von CHF 2'000.00;
  • Abbruch eines laufenden Lehrgangs: Fällig werden die Teilzahlungen (Blockpreise) bis einschliesslich des laufenden Blocks zuzüglich Teilzahlung (Blockpreis) für den folgenden Block sowie Ausstiegsgebühr von CHF 2’000.00.

Erfolgt eine Abmeldung infolge einer ärztlich bescheinigten Krankheit oder eines Unfalls, so ist pro Veranstaltung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 zu entrichten. Werden im Kursgeld integrierte Leistungen, z. B. Prüfungen, nicht genutzt, so entsteht daraus kein Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung. Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden, es wird kein Kursgeld zurückerstattet. Es ist vorbehältlich der Zulassung durch die Höhere Fachschule Bürgenstock möglich, gegen eine Administrationsgebühr von CHF 100.00 einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Höheren Fachschule Bürgenstock ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.

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